Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen § 1 Allgemeines Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Verträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung, selbst wenn eine Bezugnahme künftig im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. § 2 Angebot und Annahme Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Auftrag/Bestellung) schriftlich annehmen. Wir sind berechtigt, eingehende Aufträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. § 3 Preise 1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von z. Zt. 19%. Die Preise beziehen sich auf den jeweils abgebildeten bzw. beschriebenen Artikel. Sie gelten ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 2. Die Preise gelten ab Werk (ohne Lieferung). 3. Bei Lieferung per Spedition berechnen wir Ihnen Frachtkosten in Hoehe von € 185,00 zzgl. MwSt. (bis Türgröße: 1.100 x 2.100 mm). Die Lieferung erfolgt in einer Holzkiste. Frachtkosten für abweichende Türgrößen berechnen wir nach Aufwand (bitte fragen Sie bei Bedarf die Preise an). § 4 Auftragsabwicklung Wir führen kein Fertiglager, so dass jeder Auftrag individuell und speziell für den Kunden gefertigt wird. Aus diesem Grund sind unsere Waren vom Widerrufs- und Rücktrittsrecht nach § 355 bzw. §356 BGB ausgeschlossen. Der Kunde erhält für jeden Auftrag innerhalb von ca. 3 Arbeitstagen eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Kunde ist zur sofortigen Prüfung unserer Auftragsbestätigung verpflichtet. Etwaige Abweichungen zum Auftrag/Bestellung bzw. Änderungen müssen innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich gemeldet werden. Mit separater Post erhalten Sie Ihre Rechnung. Zahlungsziel: Vorkasse Planungs- und Fertigungsbeginn ab Zahlungseingang. Änderungen nach Zahlungseingang können nicht mehr akzeptiert werden, da gleichzeitig mit Zahlungseingang unsere Materialbestellung bei den Lieferanten bzw. die Fertigungsplanung erfolgt. Maß- und Ausführungsänderungen können ggf. noch gegen eine entsprechende Kostenübernahme vorgenommen werden. Falsch bestellte Produkte müssen zum vollen Preis abgenommen werden. Falls Sie 8 Tage nach Bestellung noch keine Auftragsbestätigung erhalten haben, fragen Sie bitte bei unserer Abteilung: Auftragsabwicklung nach. § 5 Zahlung 1. Sofern keine anderen Liefer- und Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, gilt Vorauskasse. Für Geschäftspartner bieten wir Zahlung bei Lieferung/Abholung. Bitte fragen Sie entsprechend an. § 6 Lieferung 1. Wünsche des Kunden hinsichtlich des Liefertermins werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nicht verbindlich. Eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nach Erhalt der freigegebenen technischen Zeichnungen bzw. Zahlungseingang. 2. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen zu erbringen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. 3. Bevor Sie vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist durch uns zurücktreten können, müssen Sie uns schriftlich darauf hinweisen und auffordern, innerhalb von drei weiteren Wochen die Lieferung zu erbringen. 4. Für den Fall außergewöhnlicher Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt, haben wir eine Lieferverzögerung nicht zu vertreten. Sollten Sie gleichwohl Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen, sind diese bei leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. § 7 Gefahrenübergang 1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an den Käufer über. Bei Anlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen oder mit Fahrzeugen der Spedition gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn auf dem Wagen zur Verfügung gestellt wird. 2. Das Abladen ist vom Kunden zu besorgen, erforderliche Abladevorrichtungen oder Arbeitskräfte sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen. 3. Macht eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung der Auslieferung die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich, so geschieht die Einlagerung auf Gefahr des Kunden und gegebenenfalls gegen Kostenverrechnung. Umtausch ist ausgeschlossen. § 8 Angebot Unsere Angebote sind freibleibend und gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Technische Änderungen und Preisänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten § 9 Mängel 1. Offensichtliche Mängel einschließlich Oberfläche, Verglasung, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unmittelbar bei Erhalt der Lieferung, im Beisein des Fahrers der Spedition, auf dem Lieferschein schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Ausführungsfehler (abweichend zur Auftragsbestätigung) müssen schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung und vor allem vor Einbau erfolgen. Nachbesserungen nach Montage sind mit hohen Zusatzkosten verbunden, diese Zusatzkosten sind nicht in unserer Garantieleistung enthalten. Versteckte Mängel sind schriftlich anzuzeigen, innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung, spätestens aber vor Ablauf der gesetzlichen Frist von 6 Monaten. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bessern wir nach oder liefern nach unserer Wahl Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlosen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. 2. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten und Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Auch für den Zuschnitt und die Bearbeitung gelten die branchenüblichen Toleranzen. 3. In Gewährleistungsfällen sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an den Kunden abzutreten und uns so von unserer Gewährleistungspflicht zu befreien; unsere Gewährleistungspflicht lebt jedoch wieder auf, wenn die Inanspruchnahme gegen unsere Lieferanten nicht durchsetzbar sind, wobei es der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht bedarf. 4. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien werden in Abstimmung mit uns verarbeitet (u. a. bei Lohnaufträgen). Eine Gewähr für evtl. Fertigungs- oder Transportschäden können wir nicht übernehmen. Diese geht zu Lasten des Kunden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. § 10 Mängelansprüche 1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre. Auf Elektroartikel und elektrische Bauteile 6 Monate. Die Abnahme erfolgt bei der Anlieferung. 2. Unsachgemäße Behandlung unserer Lieferungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus, ebenso sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3. Sollten unsere Produkte umgebaut, verändert bzw. nicht sachgemäß montiert werden, entfallen die Gewährleistungsansprüche. 4. Kosten durch unberechtigte Reklamationen werden dem Käufer in Rechnung gestellt. 5. Mängelbeseitigung während der Garantiezeit verlängert die Garantiezeit nicht und lässt diese nicht, auch nicht teilweise, neu beginnen. 6. Wartung hat einen Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Elemente. 7. Gewährleistungsfälle an beweglichen Teilen (wackelnde Griffe etc.) sind ausgeschlossen. § 11 Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent sowie Wechselforderungen), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und sein Unternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt. 2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)eigentum des Kunden an den einheitlichen Sachen wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen des Kontokorrents) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hingewiesen und hat uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. 5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. § 12 Anzuwendendes Recht Die Vertragsbeziehungen unterliegen unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zurzeit der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Deggendorf. Erfüllungsort ist Deggendorf. § 13 Rechtsvorbehalt 1. Soweit zwingende Rechtsvorschriften einzelnen Klauseln dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen entgegenstehen, treten diejenigen Vorschriften anstelle der unwirksamen Klauseln, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommen. Die anderen Punkte in unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen bleiben hiervon unberührt. 2. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages, die bis zum Vertragsabschluß vorgenommen werden, bedürfen der Schriftform. Erklärungen einzelner Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. § 14 Datenspeicherung Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir personen- und firmenbezogene Kundendaten EDV-mäßig.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Verträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung, selbst wenn eine Bezugnahme künftig im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebot und Annahme
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Auftrag/Bestellung) schriftlich annehmen. Wir sind berechtigt, eingehende Aufträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
§ 3 Preise
1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von z. Zt. 19%. Die Preise beziehen sich auf den jeweils abgebildeten bzw. beschriebenen Artikel. Sie gelten ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 2. Die Preise gelten ab Werk (ohne Lieferung). 3. Bei Lieferung per Spedition berechnen wir Ihnen Frachtkosten in Hoehe von € 185,00 zzgl. MwSt. (bis Türgröße: 1.100 x 2.100 mm). Die Lieferung erfolgt in einer Holzkiste. Frachtkosten für abweichende Türgrößen berechnen wir nach Aufwand (bitte fragen Sie bei Bedarf die Preise an).
§ 4 Auftragsabwicklung
Wir führen kein Fertiglager, so dass jeder Auftrag individuell und speziell für den Kunden gefertigt wird. Aus diesem Grund sind unsere Waren vom Widerrufs- und Rücktrittsrecht nach § 355 bzw. §356 BGB ausgeschlossen. Der Kunde erhält für jeden Auftrag innerhalb von ca. 3 Arbeitstagen eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Kunde ist zur sofortigen Prüfung unserer Auftragsbestätigung verpflichtet. Etwaige Abweichungen zum Auftrag/Bestellung bzw. Änderungen müssen innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich gemeldet werden. Mit separater Post erhalten Sie Ihre Rechnung.
Zahlungsziel: Vorkasse
Planungs- und Fertigungsbeginn ab Zahlungseingang. Änderungen nach Zahlungseingang können nicht mehr akzeptiert werden, da gleichzeitig mit Zahlungseingang unsere Materialbestellung bei den Lieferanten bzw. die Fertigungsplanung erfolgt. Maß- und Ausführungsänderungen können ggf. noch gegen eine entsprechende Kostenübernahme vorgenommen werden. Falsch bestellte Produkte müssen zum vollen Preis abgenommen werden. Falls Sie 8 Tage nach Bestellung noch keine Auftragsbestätigung erhalten haben, fragen Sie bitte bei unserer Abteilung: Auftragsabwicklung nach.
§ 5 Zahlung
1. Sofern keine anderen Liefer- und Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, gilt Vorauskasse. Für Geschäftspartner bieten wir Zahlung bei Lieferung/Abholung. Bitte fragen Sie entsprechend an.
§ 6 Lieferung
1. Wünsche des Kunden hinsichtlich des Liefertermins werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nicht verbindlich. Eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nach Erhalt der freigegebenen technischen Zeichnungen bzw. Zahlungseingang. 2. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen zu erbringen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. 3. Bevor Sie vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist durch uns zurücktreten können, müssen Sie uns schriftlich darauf hinweisen und auffordern, innerhalb von drei weiteren Wochen die Lieferung zu erbringen. 4. Für den Fall außergewöhnlicher Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt, haben wir eine Lieferverzögerung nicht zu vertreten. Sollten Sie gleichwohl Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen, sind diese bei leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
§ 7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an den Käufer über. Bei Anlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen oder mit Fahrzeugen der Spedition gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn auf dem Wagen zur Verfügung gestellt wird. 2. Das Abladen ist vom Kunden zu besorgen, erforderliche Abladevorrichtungen oder Arbeitskräfte sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen. 3. Macht eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung der Auslieferung die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich, so geschieht die Einlagerung auf Gefahr des Kunden und gegebenenfalls gegen Kostenverrechnung. Umtausch ist ausgeschlossen.
§ 8 Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Technische Änderungen und Preisänderungen, sowie Irrtümer vorbehalten
§ 9 Mängel
1. Offensichtliche Mängel einschließlich Oberfläche, Verglasung, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unmittelbar bei Erhalt der Lieferung, im Beisein des Fahrers der Spedition, auf dem Lieferschein schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Ausführungsfehler (abweichend zur Auftragsbestätigung) müssen schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung und vor allem vor Einbau erfolgen. Nachbesserungen nach Montage sind mit hohen Zusatzkosten verbunden, diese Zusatzkosten sind nicht in unserer Garantieleistung enthalten. Versteckte Mängel sind schriftlich anzuzeigen, innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung, spätestens aber vor Ablauf der gesetzlichen Frist von 6 Monaten. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bessern wir nach oder liefern nach unserer Wahl Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlosen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. 2. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten und Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Auch für den Zuschnitt und die Bearbeitung gelten die branchenüblichen Toleranzen. 3. In Gewährleistungsfällen sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an den Kunden abzutreten und uns so von unserer Gewährleistungspflicht zu befreien; unsere Gewährleistungspflicht lebt jedoch wieder auf, wenn die Inanspruchnahme gegen unsere Lieferanten nicht durchsetzbar sind, wobei es der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht bedarf. 4. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien werden in Abstimmung mit uns verarbeitet (u. a. bei Lohnaufträgen). Eine Gewähr für evtl. Fertigungs- oder Transportschäden können wir nicht übernehmen. Diese geht zu Lasten des Kunden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
§ 10 Mängelansprüche
1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre. Auf Elektroartikel und elektrische Bauteile 6 Monate. Die Abnahme erfolgt bei der Anlieferung. 2. Unsachgemäße Behandlung unserer Lieferungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus, ebenso sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3. Sollten unsere Produkte umgebaut, verändert bzw. nicht sachgemäß montiert werden, entfallen die Gewährleistungsansprüche. 4. Kosten durch unberechtigte Reklamationen werden dem Käufer in Rechnung gestellt. 5. Mängelbeseitigung während der Garantiezeit verlängert die Garantiezeit nicht und lässt diese nicht, auch nicht teilweise, neu beginnen. 6. Wartung hat einen Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Elemente. 7. Gewährleistungsfälle an beweglichen Teilen (wackelnde Griffe etc.) sind ausgeschlossen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent sowie Wechselforderungen), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und sein Unternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt. 2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)eigentum des Kunden an den einheitlichen Sachen wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen des Kontokorrents) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hingewiesen und hat uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. 5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
§ 12 Anzuwendendes Recht
Die Vertragsbeziehungen unterliegen unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zurzeit der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Deggendorf. Erfüllungsort ist Deggendorf.
§ 13 Rechtsvorbehalt
1. Soweit zwingende Rechtsvorschriften einzelnen Klauseln dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen entgegenstehen, treten diejenigen Vorschriften anstelle der unwirksamen Klauseln, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommen. Die anderen Punkte in unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen bleiben hiervon unberührt. 2. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages, die bis zum Vertragsabschluß vorgenommen werden, bedürfen der Schriftform. Erklärungen einzelner Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 14 Datenspeicherung
Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir personen- und firmenbezogene Kundendaten EDV-mäßig.