Anti-Panik-Türen gem. DIN EN 1125 DIN EN 1125 behandelt Paniktürverschlüsse für die Verwendung in Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, in denen das Entstehen einer Paniksituation zumindest wahrscheinlich ist.
Die Paniktüren werden mit einer, über die Türbreite verlaufende, Panikdruckstange oder über Panikschwenkstange betätigt.
Eine sichere Fluchmöglichkeit muss ohne Kenntnis der räumlichen Gegebenheiten, -z.B. bei Dunkelheit oder starker Rauchentwicklung gewährleistet sein. In der Norm werden als Beispiele "Kinos", "Konzertsäle", "Behörden" etc. genannt. Zu ergänzen mit Schulen, Einkaufszentren, Krankenhäuser.
Auch bei gegebenem Druck auf die Türe, durch eine "Vorlast" der drängelnden Flüchtenden müssen die Panikverschlüsse sicher entriegeln.
Beschlag und Schloss müssen immer zusammen geprüft und zertifiziert sein, -"geprüfte Einheit" !
Normalfunktion
Schliessfunktion BUmschaltfunktion
1 Drücker (aussen)
1 Panikstange (innen)
Schliessfunktion DDurchgangsfunktion
1 Drücker (aussen)
1 Panikstange (innen)
Schliessfunktion ETrafo Wechelfunktion
1 Knopf oder Stossgriff (aussen)
1 Panikstange (innen)
Schliessfunktion CSchliesszwangfunktion
1 Drücker (aussen)
1 Panikstange (innen)
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